Konzept zur Sicherstellung des Kindeswohls durch Mitarbeiter* der Bamler-Gehret-Stiftung
Das Wohl der von uns betreuten Kinder und Jugendlichen hat für die Verantwortlichen der Bamler-Gehret-Stiftung oberste Priorität. Aus diesem Grund sehen wir uns dazu verpflichtet, den Schutz des Kindeswohls nicht nur zu gewährleisten, sondern auch transparent gegenüber Dritten darzulegen.
Im Folgenden haben wir deshalb einige Grundregeln aufgelistet, die für alle unsere Mitarbeiter gelten, die in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich Umgang mit Kindern und Jugendliche haben.
Jeder Mitarbeiter der Bamler-Gehret-Stiftung muss der Kindeswohlbeauftragten Anja Graßl durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachweisen, dass er durch keinerlei kinderschutzrelevante Verurteilungen ungeeignet für die Kinder- und Jugendarbeit ist.
Jeder Mitarbeiter der Bamler-Gehret-Stiftung muss vom Stiftungsrat als geeignet für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen anerkannt werden. Potenzielle neue Mitarbeiter werden in einem persönlichen Eignungsgespräch kennengelernt und über die Ansprüche der BG-Stiftung aufgeklärt.
Jeder Mitarbeiter gibt eine Verpflichtungserklärung ab, die den Umgang mit schutzbefohlenen Kindern und Jugendlichen regelt.
Mitarbeiter der Bamler-Gehret-Stiftung werden mindestens einmal jährlich in einem kinder- und jugendschutzrelevanten Thema geschult.
Die einzelnen Kinder- und Jugendgruppen der Bamler-Gehret-Stiftung werden in der Regel von mindestens zwei Mitarbeitern betreut.
Auf Wunsch wird Eltern die Möglichkeit eingeräumt, die Kinder- und Jugendarbeit der Bamler-Gehret-Stiftung näher kennenzulernen.
Falls es Grund zu Unbehagen gibt, können sich Eltern vertrauensvoll an die Kindeswohlbeauftragte Anja Graßl wenden.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf das generische Maskulinum zurückgegriffen. Der Begriff „Mitarbeiter“ umfasst sowohl männliche als auch weibliche Personen.